GEOBIT Ingenieurgesellschaft mbH

Ausgangszustandsbericht (AZB)

Mit Datum vom 7.1.2013 ist die EU-Industrieemissions-Richtlinie (Industrial Emission Directive - IED) in Kraft getreten und durch die Novellierung des BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) in nationales deutsches Recht umgesetzt worden. Betroffen sind Anlagen oder Anlagenteile, auf denen mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird und die ihrer Art nach dazu geeignet sind, schädliche Veränderungen des Bodens und des Grundwassers hervorzurufen ("IED-Anlagen").

Für neu zu einrichtende Anlagen und - seit dem 01.01.2014 - auch für bestehende Anlagen, die wesentlich verändert werden sollen, ist nach Immissionsschutzrecht ein Ausgangszustandsbericht (AZB) zu erstellen. Der AZB ist Teil des Genehmigungsverfahrens. Er dient als Grundlage für die Überprüfung bei der Stilllegung der Anlage, ob im Vergleich zum Ausgangszustand erhebliche Boden- und Grundwasserverschmutzungen vorliegen, die beseitigt werden müssen (Rückführungspflicht).

Gefordert wird die Dokumentation des Zustands des Bodens und möglicherweise des Grundwassers zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen oder veränderten Anlagen.

Der Umfang und Inhalt des Ausgangszustandsberichtes sollte im Vorfeld mit den Genehmigungs- und Ordnungsbehörden in dem jeweiligen Bundesland unter Einbeziehung der Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser abgestimmt werden.

Wir unterstützen und beraten Sie wahrend der Planungsphase und des Genehmigungsverfahrens zum Bau oder zu einer wesentlichen Änderung einer IED-Anlage beginnend mit der Entscheidung, ob ein Ausgangszustandsbericht zu erstellen ist, bis hin zur Erstellung des Berichtes.

Wichtige Arbeitsschritte sind insbesondere die Definition der relevanten und gefährlichen Stoffe, die Abgrenzung des betroffenen Anlagengrundstücks und Untersuchungen des Bodens und Grundwassers zur möglichen Vorbelastung des Standorts (Ist-Zustand).

Interdisziplinare Zusammenarbeit:

Der AZB stellt Anforderungen an fundiertes Fachwissen aus Chemie, Geo- und Hydrogeologie und Umweltrecht. Durch eine interdisziplinäre Beteiligung von Fachleuten wird eine zielgerichtete und reibungslose Bear­bei­tung durch unser Büro gewährleistet.

Wir arbeiten projektbezogen bei der Erstellung von Ausgangszustandsberichten mit Dipl. Chem. Dr. Ulrich Osberghaus als öf­fen­tlich bestelltem und vereidigtem Sachverständigen zusammen.

Osberghaus

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